Inhalt Was ist eine Psychotherapie? Was bedeutet Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz? Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie nach dem HeilprG? Einzeltherapie oder Paartherapie? Wie läuft die Anmeldung zu den Sitzungen? Was ist eine Psychotherapie? Der Begriff Psychotherapie stammt aus den beiden (alt-)griechischen Begriffen “Psyché” (die Seele) - und “therapeúein” (heilen). Er steht als Oberbegriff für alle Formen psychologischer Verfahren, die ohne Einsatz medikamentöser Mittel auf die Diagnose und Behandlung psychischer Leidenszustände, Erkrankungen oder Verhaltensstörungen zielen, denen keine körperliche Entstehungsursache zugrunde liegt. Dabei kommen alljene Formen psychologisch fundierter Methoden und Verfahren zur Anwendung, die sich in der systematischen (und zumeist wissenschaftlichen) Erforschung und Erprobung als wirkungsvoll erwiesen haben. Es gibt verschiedene Psychotherapieformen, von denen die wesentlichen folgende sind: Psychoanalyse Andere tiefenpsychologisch fundierte Verfahren Verhaltenstherapie Gesprächstherapie nach C. Rogers Körper- und Atemtherapie Sytemische Therapie Hypnose-Therapie Auch wenn (u.a. auch aus historisch bedingten Gründen) nur die ersten drei Verfahren als sogenannte Richtlinienbehandlung bei den Krankenkassen anerkannt und damit erstattungsfähig sind, so werden seit den 70er Jahren zahlreiche andere Verfahren wirkungsvoll (z.T. sogar effizienter und mit kürzerer Behandlungsdauer) eingesetzt. Letztlich aber ist jede Methode nur so gut wie der Therapeut, der sie einsetzt. Denn sowohl die Qualität der Beziehung zwischen Therapeut und Klient, wie auch Fähigkeiten des Therapeuten, erlernte Methoden auf die individuelle Situation des Klienten anzuwenden, bilden die entscheidende Basis für den Behandlungserfolg. Die Teilnahme an einer Psychotherapie setzt immer Freiwilligkeit voraus. Eine Psychotherapie ist grundsätzlich kein Ersatz für eine medizinische oder psychiatrische Behandlung, kann jedoch ggf. eine sinnvolle Ergänzung hierzu darstellen. Wenn Sie sich in einer solchen Behandlung befinden, müssen Sie eine Teilnahme an meinen Angeboten zuvor mit Ihrem Arzt/Psychiater und mir abklären. Was bedeutet “Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz”? Die Psychotherapie-Behandlungen von mir finden auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) statt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie gehört den freien Heilberufen an. Das bietet gegenüber den sogenannten approbierten Psychologischen Psychotherapeuten eine Reihe von Vorteilen: in der Regel sofortiger Behandlungsbeginn ohne Wartezeiten. keine Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse für die Behandlung. vertrauliche Sitzungen ohne Berichtspflicht persönlicher Angaben an irgendeine Stelle (wie z.B. Krankenkasse, andere Versicherungsträger oder Ämter). Freiheit und Flexibilität in der Auswahl geeigneter Verfahren und Ansätze, die individuell auf die Problematik und Persönlichkeit des Klienten abgestimmt  werden können. Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie nach dem HeilprG? Wenn Sie gesetzlich versichert sind: In diesem Fall müssen Sie in der Regel selbst die Kosten tragen. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen manche Krankenkassen kulanzhalber die Kosten hierfür. Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind:   In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse diese Kosten ganz oder teilweise, wenn im Leistungsumfang Ihres abgeschlossenen Tarifs psychotherapeutische Behandlungen nach dem HeilprG enthalten ist. Dies wird in der Gebührenziffer 19.2 GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker) definiert. Sind diese formalen Voraussetzungen gegeben, prüft die Krankenkasse in einem zweiten Schritt, ob Anlass und Diagnose Ihrer Problematik als sogenannte “behandlunsgwürdige Störung mit Krankheitswert” angesehen wird und damit erstattungsfähig ist. Dazu verlangen die meisten Krankenversicherungen eine umfangreiche Stellungnahme, in welchem ich als behandelnder Therapeut u.a Ihre Problematik, inkl. biografischer Entstehungszusammenhänge ausführlich darzustellen habe. Dies erfordert natürlich Ihrerseits eine ausdrückliche Entbindung meiner Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse. Übrigens: Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, besteht die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Gesundheits- aufwendungen in einem gewissen Umfang steuerlich geltend zu machen. Nähere Informationen dazu kann Ihnen das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberater geben. Die Kosten für eine Paartherapie werden grundsätzlich von keiner Krankenkasse übernommen und müssen daher immer von Ihnen selbst bezahlt werden. Einzeltherapie oder Paartherapie? Wenn sich der größte Konflikt-Druck in Ihrem Leben im Zusammenhang mit Ihrer Partnerschaft ergibt, stellt sich möglicherweise die Frage, ob nun eine Einzeltherapie oder eine Paartherapie sinnvoller wäre. Da diese Frage nicht immer leicht zu beantworten ist, möchte ich Ihnen drei Kriterien nennen, die Ihnen eine gewisse Entscheidungshilfe bieten können: Freiwilligkeit und Offenheit Ist Ihr Partner / Ihre Partnerin grundsätzlich bereit und offen, sich mit der Situation in Ihrer Partnerschaft gemeinam mit Ihnen im Rahmen einer Paartherapie auseinanderzusetzen, oder haben Sie eher den Eindruck, ihn/sie überreden oder gar zwingen zu müssen? Eigenverantwortung Alles, was in einer Partnerschaft passiert (oder nicht passiert) ist ein Resultat des Zusammenwirkens beider Partner. Wenn Sie gerne eine Paartherapie machen möchten, Ihr Partner jedoch nicht dazu bereit ist, dann kann es durchaus sinnvoll sein, sich in Form einer Einzeltherapie alleine auf den Weg zu machen. Auf diese Weise gehen Sie einen wichtigen Schritt, nämlich Ihr Leben wieder mehr in die eigene Hand zu nehmen, und sich unabhängig davon zu machen, ob und was Ihr Partner tut oder nicht tut. Sie können in der Therapie Ihren eigenen Beitrag am Zustandekommen der unbefriedigenden Situationen herausfinden und darüber mehr Einfluss auf die Gestaltung der Partnerschaft nehmen. Dies gilt umso mehr, als Sie vielleicht bereits entdeckt haben, dass Ihnen das, was Sie in der Partnerschaft erleben, nicht zum ersten Mal in Ihrem Leben begegnet. Ausprobieren Wenn Sie sich beide nicht sicher sind, ob Einzel- oder Paartherapie der richtige Weg ist, besteht auch die Möglichkeit, zunächst einmal zu zweit in die Einführungssitzung zu kommen. Oft ergibt sich dadurch eine größere Eindeutigkeit, was sinnvoller für jeden von Ihnen ist (was am Ende durchaus unterschiedlich von Ihnen beiden beantwortet werden kann), und wie Sie jeweils damit am besten weiter umgehen können. Wie läuft die Anmeldung zu den Sitzungen? Für den ersten Termin zur Einführungssitzung können Sie sich telefonisch oder per E-mail anmelden. Diese erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten Bestandsaufnahme über Ihre Themen und Problemstellungen, um die es in einem nachfolgenden Therapie-Prozess gehen kann bzw. sollte. Auch werden wir dabei über die Rahmenbedingungen (angewandte Verfahren, Ort, Zeit, Häufigkeit, Bezahlung ... ) sprechen sowie alle weiteren Fragen klären, die sich für Sie ergeben. Nach der Einführungssitzung sollten Sie die Eindrücke ersteinmal setzen lassen, bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden. Es sollte immer eine ausreichende Bedenkzeit für Sie dazwischen liegen, in der Sie gegebenenfalls auch später auftauchende Fragen mit mir klären können. Vielleicht stellen Sie auch fest, dass Sie vor einer endgültigen Entscheidung noch eine weitere Sitzung nehmen möchten, was selbstverständlich auch möglich ist. Wenn Sie sich für die Therapie entschieden haben, legen wir als Grundlage für die Zusammenarbeit den Rahmen der Therapie in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen unter Telefon: 089 - 700 587 96.
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Copyright © 2018 Jakob Fuhrmann - Letzte Aktualisierung: 01.01.2023
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Jakob Fuhrmann